Die Sache mit Angebot, Bau-Auftrag und Auftragsbestätigung

Weil Julia ein von Grund auf negativer Mensch ist und von allen Menschen erst einmal das Schlechteste erwartet, hatten wir in unseren Bau-Auftrag sämtliche mündliche Aussagen, die wir bekommen hatten und die uns wichtig waren, schriftlich mit aufnehmen lassen.

Am vergangenen Freitag, vier Wochen nach Unterschrift unseres Bau-Auftrags, haben wir nun vorab per Email unsere Auftragsbestätigung von Keitel bekommen, die bei uns im ersten Moment einiges an Unmut und Ärger auslöste, da einige der zugesicherten Aussagen und Werte dort wieder revidiert wurden.

Nachfolgend eine kleine Lektion in Sachen Vertragsrecht für alle, die – wie wir auch – eben keine Juristen oder Kaufmänner sind:

  • Ein rechtsgültiger Vertrag zwischen einem Auftragnehmer und einem Auftraggeber kommt erst dann zu Stande, wenn die im Angebot und im Bau-Auftrag festgeschriebenen Vereinbarungen offiziell durch den Auftragnehmer bestätigt wurden (durch eine sogenannte Auftragsbestätigung). Davor haben beide Parteien also noch keinen rechtsgültigen Vertrag miteinander. Hat man nun also z.B. schon eine Finanzierung abgeschlossen, steht man als Auftraggeber ganz schön doof da, wenn dann doch kein Vertrag zu Stande kommt.
  • Weicht die Auftragsbestätigung nun vom Bau-Auftrag und dem damit verbundenen Angebot ab, so ist dies rein rechtlich gesehen ein neues Angebot des Auftragnehmers, das der Auftraggeber erst annehmen muss. Juristisch betrachtet ist es sogar so, dass bei Nicht-Kaufmännern (die wir ja sind, weil Privatleute) bereits durch bloßes Schweigen kein Vertrag zu Stande kommt. Zwischen Kaufmännern kommt auch bei Schweigen ein Vertrag zu Stande, wenn der andere der Auftragsbestätigung nicht sofort offiziell widerspricht.

Soviel zur Rechtslage.

Wir möchten darauf so deutlich hinweisen, weil die Auftragsbestätigung, die wir von Keitel erhalten hatten, bei uns den Eindruck erzeugte, als wäre diese in Stein gemeißelt und die darin enthaltenen Änderungen nun Vertragsbestandteil. Das führte dazu, dass wir uns ausführlichst mit der Rechtslage auseinander setzten. Beim Hausbau wird man nämlich nicht nur zwangsläufig zum Spezialist für Treppenmaße, Sicherheitabstände beim Schornstein und Küchenplanungsprofi, sondern absolviert auch ein halbes Studium in BWL und Jura. Natürlich aber nur, wenn man nicht zu allem “Ja und Amen” sagt, was einem so vorgeschlagen wird.

In dem Gespräch, das wir daraufhin mit dem Juniorchef suchten, der bei unserer Vertragsunterschrift ja auch anwesend war, wurde uns erklärt, dass man natürlich über alles reden kann und das auch die Intention des Schreibens gewesen wäre. Wir räumen auch ein, dass unsere erste Reaktion sehr emotional und von gefühltem Verrat geprägt und unsere Beschwerde deshalb wohl auch etwas drastisch formuliert war.  Keitel konnte ja nicht ahnen, dass uns diese Vereinbarungen so wichtig sind, dass wir deshalb kurz davor standen vom Vertrag zurückzutreten.

Nun heißt der Titel unseres Beitrags ja nicht “Wir bauen nicht mehr mit Keitel”, d.h. das lässt schon vermuten, dass wir im Gespräch mit dem Juniorchef neue Vereinbarungen getroffen haben, die Keitel erfüllen kann und will und mit denen wir auch zufrieden sind. Im persönlichen Gespräch wurde dann auch nachvollziehbar, weshalb die eine oder andere Formulierung in der Praxis nicht oder nicht mehr (bspw. nach einem Hersteller-Wechsel) umsetzbar ist. Unser Haus wird jetzt ein paar Zentimeter höher und wir bekommen eine besser gesicherte Haustüre. Darüber hinaus hatte die Diskussion mit der Geschäftsleitung zur Folge, dass unser Erker nun doch in den von uns geplanten Maßen ausgeführt werden kann und auch die zusätzlichen Sandwichplatten im Erker nicht notwendig sind.

Fazit:

  • Wir bauen unser Haus mit Keitel – und wir sind nach wie vor überzeugt davon.
  • Auch, wenn man sich wie der größte Spießer fühlt: Lasst euch ALLES schriftlich geben. Auch wenn nicht alle Mensch von Grund auf Böses im Sinn haben, so sichern euch nur offizielle, schriftliche Vereinbarungen gegen eine Verschlechterung der von euch bezahlten Leistung ab. Wie in jeder Firma, ist es auch bei Keitel so, dass manchmal die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut. Noch ein Grund mehr für schriftliche Vereinbarungen, damit alle das selbe Verständnis davon haben, wie das Haus ausgeführt werden soll. Alles, was nicht schriftlich festgehalten ist, kann geändert werden, ohne dass man euch überhaupt darüber in Kenntnis setzt.
  • Bisher ist Keitel mit allen Problemen oder Unzufriedenheiten unsererseits sehr konstruktiv umgegangen und wir haben bisher immer eine Lösung gefunden, die sowohl in unserem Sinne, als auch im Sinne von Keitel waren. Das Leben besteht aus Kompromissen.
    Aber: Man muss sich wehren! Wer sich nicht wehrt, der muss nachher mit dem Leben, was man ihm aufdiktiert.

6 Gedanken zu „Die Sache mit Angebot, Bau-Auftrag und Auftragsbestätigung

  • März 2016 um
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    Hallo ihr zwei,

    vielen Dank für diese nützlichen Informationen. Wir sind gerade auch dabei mit Keitel zu bauen (Bau-Vertrag noch nicht unterschrieben,jedoch ein Architekten-Vertrag ) und sind daher dankbar für jegliche Info, die es zu beachten gilt.
    Viel Erfolg weiterhin!
    Grüße,
    Johanna

    Antwort
  • August 2016 um
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    Hallo Zusammen,

    habt Ihr im Bau-Auftrag oder im Angebot die Gesamtwohnfläche ausgewiesen bekommen?
    Denn bei uns im Angebot stehen nur die Maße des Hauses und kein Bezug auf die Wohnfläche.

    Viele Grüße

    Antwort
    • August 2016 um
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      Hallo Sergey,
      nein, bei uns standen ebenfalls nur die Maße, Wanddicken, Geschosshöhen, etc. drin. Die exakte Wohnflächenberechnung haben wir erst nach Vertragsunterschrift und Ausarbeitung der Baugesuchspläne erhalten, ich bin mir aber sicher, dass Keitel diese auch vorher auf Nachfrage erstellen würde, wenn dir das wichtig ist (bzw. manche brauchen das ja auch für den Bankkredit im Voraus). Eigentlich sind sie da sehr flexibel, ich weiß von Bauherren, denen sogar die kompletten Pläne im Voraus erstellt wurden. Das kommt natürlich auch auf die Auftragslage und dein Bauvolumen (und deinen Berater) an…
      LG,
      Julia

      Antwort
      • August 2016 um
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        Hallo Julia,
        da hast du uns beruhigt.
        Wir sind dann nicht die Einzigen, die nach dieser Reihenfolge die Wohnflächenberechnung erhalten würden.

        Und vielen Dank für die Info.

        VG
        Sergey

        Antwort
  • August 2016 um
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    Hallo Julia,

    noch eine Frage: habt Ihr den Bauauftrag vor der Finanzierungszustimmung unterschrieben?
    Für L-Bank wäre es ausschlaggebend bzw. förderungsschädlich. Oder ist der Bauauftrag noch kein Werkvertrag im juristischen Sinne?

    Danke für die Antwort.

    VG
    Sergey

    Antwort
    • August 2016 um
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      Hallo Sergey,

      darüber haben wir uns damals auch Sorgen gemacht und ich kann die beruhigen: Die Unterzeichnung des Werkvertrags hat keinen Einfluss auf die Beantragung der KfW-Förderung.

      Eine gute Erklärung von der KfW selbst kannst du auf ihrer Homepage unter “Häufige Fragen”, Punkt 5 finden.

      Die KfW unterscheidet zwischen Kaufvertrag (was es wäre, wenn du Grundstück und Haus zusammen von einem Bauträger erwirbst) und Werkvertrag (was es ist, wenn du ein Haus mit Keitel oder einem anderen Schlüsselfertiganbieter bauen möchtest):
      Beim Kaufvertrag muss der Kreditantrag direkt nach Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden, beim Werkvertrag gilt allerdings der “erste Spatenstich”. D.h., solange noch kein Bagger auf deinem Grundstück anrollt, bist du auf der sicheren Seite.

      Liebe Grüße,
      Julia

      Antwort

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