Wohin nur mit dem Schornstein?

Da ein brennender Kaminofen für uns der Inbegriff der Gemütlichkeit ist, war ein Schornstein für uns von vorne herein ein Luxus, den wir in unserem Haus auf jeden Fall haben wollten und den wir uns auch von niemandem ausreden ließen.

Allerdings wurde auch kein Bauteil unseres Hauses so oft verschoben und drumrum geplant, wie unser Schornstein. Vor allem im Holzständerhaus gibt es hier einige Dinge, die man beachten muss, die wir nachfolgend gerne aufführen möchten. Die folgende Liste hat keinen Anpruch auf Vollständigkeit und umfasst nur das, was wir in den letzten Wochen und Monaten selbst in Erfahrung bringen konnten.

  1. Eigentlich logisch, aber: Der Schornstein muss auf allen Stockwerken irgendwie in den Grundriss passen.
  2. Auch logisch: Der Schornstein muss irgendwie an der Firstpfette des Dachs vorbei, d.h. er darf nicht genau in der Mitte des Hauses stehen. (Naja, technisch geht das schon auch, aber es macht die Sache nicht einfacher.)
  3. Es gibt innenliegende Schornsteine und außenliegende Schornsteine (meist Edelstahl). Beide müssen tendentiell in der Nähe des Firsts münden, d.h. ein Schornstein an der Traufseite ist eher schwierig, weil der Schornstein eine Mindesthöhe haben muss; dazu mehr im nächsten Punkt.
  4. Die Mündung des Schornsteins muss den Dachfirst um mindestens 40cm überragen oder bei Häusern mit mehr als 20° Dachneigung einen horizontalen Abstand von der Dachfläche von mindestens 2,30m besitzen. Bei Häusern mit weniger als 20° Dachneigung gilt ein Abstand von 1m im 90° Winkel von der Dachfläche. Auf jeden Fall muss die Mündung aber 1m höher sein, als alle Fenster im Umkreis von 15m bei einem Ofen bis 50kW.
    hoeheumkreis
  5. In einem Neubau, der wie wir ja wissen luftdicht sein muss, darf man nur noch Kaminöfen installieren, die raumluftunabhängig sind, d.h., ihre Zuluft nicht über die Raumluft beziehen (Erstickungsgefahr!). Dafür braucht man zwangsläuftig einen sogenannten Luft-Abgas-Schornstein, das bedeutet, dass er nicht nur die Möglichkeit bietet den Kaminrauch abzuführen, sondern mindestens doppelwandig ist und so auch Zuluft bereitstellt.
    UMDS_2015_Zuluftprinzip (Quelle: Schornstgeinwerk K. -H. Schreyer GmbH – Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0)
  6. Ob euer Schornstein vom Schornsteinfeger durch zwei Wartungsklappen (üblicherweise ganz unten und ganz oben), oder vom Dach aus gereinigt wird, entscheidet der Bezirksschornsteinfeger. Mit ihm sollte man im Voraus Kontakt aufnehmen, da dies Einfluss darauf hat, ob man z.B. ein Dachfenster und Trittstufen auf dem Dach einplanen muss. Unserem Bezirksschornsteinfeger reichen die Reinigungsklappen, d.h. wir brauchen keine Trittstufen.
  7. Nach aktuellen Informationen betragen die Außenmaße des Schornsteins, den Keitel einbaut, 36cm x 36cm. Dieser wird dann noch mit Gipsfaserplatten verkleidet, so dass man ungefähr mit Endmaßen von 40cm x 40cm rechnen kann.
    groeße
  8. Es ist grundsätzlich möglich, einen Schornstein “in” einer Wand laufen zu lassen, bzw. die Wand an dieser Stelle auszusparen. Massivhausbauer sagten uns, dass dies statisch nicht gehe – bei Keitel ist dies kein Problem.
    inWand
  9. Auch einen Schornstein hinter einer Wand laufen zu lassen ist möglich – wenngleich teuer, weil hier beim Holzständerhaus eine besondere Wanddurchführung für das Ofenrohr in die Wand eingebaut werden muss.
    hinterWand
  10. Der notwendige Innendurchmesser des Schornsteins ist abhängig davon, welche Leistung der Kaminofen hat, den man daran anschließen will. Es macht also Sinn, sich frühzeitig Gedanken zu machen, was man denn genau an den Schornstein anschließen möchte.
  11. Hierüber werden wir unsere Doktorarbeit schreiben: Gesetzliche Abstandsflächen beim Schornstein/Kaminofen. 😉
    1. Nach gesetzlichen Brandschutzvorgaben muss ein Schornstein von allen brennbaren Materialien (Ja, Holzständerwände sind natürlich brennbar!) einen Mindestabstand von 5cm halten. Laut unserer Architektin liegt die Vorgabe von Keitel sogar bei einem Abstand von 8cm zu den Wänden. Der Abstand ist mit nichtbrennbarem Dämmstoff zu füllen oder offen zu halten und gut zu belüften.
      abständeSchornstein
    2. Das Ofenrohr muss einen Abstand von 40cm von Decken oder brennbaren Materialien haben. Hat man ein gedämmtes Ofenrohr, kann der Abstand ggf. auf 20cm verringert werden.
    3. Der Kaminofen selbst muss (je nach Modell) einen Abstand von 20cm zur Wand haben. Die Funkenschutzplatte oder Fläche mit feuerfestem Bodenbelag muss zur Seite jeweils 30cm reichen, nach vorne 50cm. Im Strahlungsbereich des Kaminofens beträgt der vorgeschriebene Abstand sogar 80cm.
      abständeKamin

 

Die o.g. Auflistung sollte zeigen, dass es kein einfaches Unterfangen war unseren Schornstein zu platzieren. Unsere Architektin hielt sich zwar immer an die gesetzlichen Vorgaben, allerdings führte dies nicht unbedingt zu dem von uns gewünschten optischen Resultat. Also nahmen wir die Sache selbst in die Hand, beschafften uns die o.g. Informationen und platzierten unseren Schornstein in der von uns gewünschten Art und Weise. Ob diese Platzierung sinnvoll war, werden wir erst sehen, wenn unser Haus steht und wir den Ofen anschließen…

Bevor wir damit in die finale Werkplanung gehen, werden wir uns das allerdings noch vom Bezirksschornsteinfeger abnehmen lassen.

Die Sache mit Angebot, Bau-Auftrag und Auftragsbestätigung

Weil Julia ein von Grund auf negativer Mensch ist und von allen Menschen erst einmal das Schlechteste erwartet, hatten wir in unseren Bau-Auftrag sämtliche mündliche Aussagen, die wir bekommen hatten und die uns wichtig waren, schriftlich mit aufnehmen lassen.

Am vergangenen Freitag, vier Wochen nach Unterschrift unseres Bau-Auftrags, haben wir nun vorab per Email unsere Auftragsbestätigung von Keitel bekommen, die bei uns im ersten Moment einiges an Unmut und Ärger auslöste, da einige der zugesicherten Aussagen und Werte dort wieder revidiert wurden.

Nachfolgend eine kleine Lektion in Sachen Vertragsrecht für alle, die – wie wir auch – eben keine Juristen oder Kaufmänner sind:

  • Ein rechtsgültiger Vertrag zwischen einem Auftragnehmer und einem Auftraggeber kommt erst dann zu Stande, wenn die im Angebot und im Bau-Auftrag festgeschriebenen Vereinbarungen offiziell durch den Auftragnehmer bestätigt wurden (durch eine sogenannte Auftragsbestätigung). Davor haben beide Parteien also noch keinen rechtsgültigen Vertrag miteinander. Hat man nun also z.B. schon eine Finanzierung abgeschlossen, steht man als Auftraggeber ganz schön doof da, wenn dann doch kein Vertrag zu Stande kommt.
  • Weicht die Auftragsbestätigung nun vom Bau-Auftrag und dem damit verbundenen Angebot ab, so ist dies rein rechtlich gesehen ein neues Angebot des Auftragnehmers, das der Auftraggeber erst annehmen muss. Juristisch betrachtet ist es sogar so, dass bei Nicht-Kaufmännern (die wir ja sind, weil Privatleute) bereits durch bloßes Schweigen kein Vertrag zu Stande kommt. Zwischen Kaufmännern kommt auch bei Schweigen ein Vertrag zu Stande, wenn der andere der Auftragsbestätigung nicht sofort offiziell widerspricht.

Soviel zur Rechtslage.

Wir möchten darauf so deutlich hinweisen, weil die Auftragsbestätigung, die wir von Keitel erhalten hatten, bei uns den Eindruck erzeugte, als wäre diese in Stein gemeißelt und die darin enthaltenen Änderungen nun Vertragsbestandteil. Das führte dazu, dass wir uns ausführlichst mit der Rechtslage auseinander setzten. Beim Hausbau wird man nämlich nicht nur zwangsläufig zum Spezialist für Treppenmaße, Sicherheitabstände beim Schornstein und Küchenplanungsprofi, sondern absolviert auch ein halbes Studium in BWL und Jura. Natürlich aber nur, wenn man nicht zu allem “Ja und Amen” sagt, was einem so vorgeschlagen wird.

In dem Gespräch, das wir daraufhin mit dem Juniorchef suchten, der bei unserer Vertragsunterschrift ja auch anwesend war, wurde uns erklärt, dass man natürlich über alles reden kann und das auch die Intention des Schreibens gewesen wäre. Wir räumen auch ein, dass unsere erste Reaktion sehr emotional und von gefühltem Verrat geprägt und unsere Beschwerde deshalb wohl auch etwas drastisch formuliert war.  Keitel konnte ja nicht ahnen, dass uns diese Vereinbarungen so wichtig sind, dass wir deshalb kurz davor standen vom Vertrag zurückzutreten.

Nun heißt der Titel unseres Beitrags ja nicht “Wir bauen nicht mehr mit Keitel”, d.h. das lässt schon vermuten, dass wir im Gespräch mit dem Juniorchef neue Vereinbarungen getroffen haben, die Keitel erfüllen kann und will und mit denen wir auch zufrieden sind. Im persönlichen Gespräch wurde dann auch nachvollziehbar, weshalb die eine oder andere Formulierung in der Praxis nicht oder nicht mehr (bspw. nach einem Hersteller-Wechsel) umsetzbar ist. Unser Haus wird jetzt ein paar Zentimeter höher und wir bekommen eine besser gesicherte Haustüre. Darüber hinaus hatte die Diskussion mit der Geschäftsleitung zur Folge, dass unser Erker nun doch in den von uns geplanten Maßen ausgeführt werden kann und auch die zusätzlichen Sandwichplatten im Erker nicht notwendig sind.

Fazit:

  • Wir bauen unser Haus mit Keitel – und wir sind nach wie vor überzeugt davon.
  • Auch, wenn man sich wie der größte Spießer fühlt: Lasst euch ALLES schriftlich geben. Auch wenn nicht alle Mensch von Grund auf Böses im Sinn haben, so sichern euch nur offizielle, schriftliche Vereinbarungen gegen eine Verschlechterung der von euch bezahlten Leistung ab. Wie in jeder Firma, ist es auch bei Keitel so, dass manchmal die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut. Noch ein Grund mehr für schriftliche Vereinbarungen, damit alle das selbe Verständnis davon haben, wie das Haus ausgeführt werden soll. Alles, was nicht schriftlich festgehalten ist, kann geändert werden, ohne dass man euch überhaupt darüber in Kenntnis setzt.
  • Bisher ist Keitel mit allen Problemen oder Unzufriedenheiten unsererseits sehr konstruktiv umgegangen und wir haben bisher immer eine Lösung gefunden, die sowohl in unserem Sinne, als auch im Sinne von Keitel waren. Das Leben besteht aus Kompromissen.
    Aber: Man muss sich wehren! Wer sich nicht wehrt, der muss nachher mit dem Leben, was man ihm aufdiktiert.