Nachdem uns unsere Architektin vor zwei Woche mitgeteilt hat, dass eine Baugenehmigung im Kenntnisgabeverfahren nur möglich ist, wenn wir unser Haus ca. 1,2 m in den Westen schieben (da wir sonst mit den Dachüberständen und dem Treppenhauserker über die Abstandsflächen kommen), dadurch aber unsere Terrasse nur noch 1,5 m breit gewesen wäre, haben wir selbst nochmal beim Bauamt nachgefragt und uns zu den Abstandsflächen und den damit verbundenen Kosten für Befreiungen informiert.
Resultat: Wir werden jetzt im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren einreichen und für das Überschreiten der Abstandsflächen mit Dachüberständen und Erker die entsprechenden Strafgebühren bezahlen. Das kostet uns jetzt zwar deutlich mehr, aber wir hätten uns ewig geärgert, wenn wir 15 m² Garten aus Knausrigkeit verschenkt hätten. Hier, wo das Bauland so knappes Gut ist, ist jeder Quadratmeter mehr Gold wert.
Auch der Erker, bzw. die Betontreppe vom UG ins EG hat uns in der letzten Woche viele Sorgen bereitet, da die Fertigteilbetontreppe, die Keitel gerne eingebaut hätte, im Zusammenhang mit den Sandwichplatten im UG (die wegen dem Erker nun doch notwendig sind) unseren Flur signifikant vergrößert und die anliegenden Zimmer alle signifikant verkleinert hätte. Vor allem die Küche bekam dadurch eine Größe (bzw. Kleine), die wir so nicht akzeptieren konnten und unsere Treppe wäre fast größer geworden, als unser zusätzliches Zimmer im EG. Mittlerweile hat unsere Architektin wohl eine schmalere Betontreppe gefunden, so dass wir den Erker wieder auf eine verschmerzbare Größe verkleinern konnten. Trotzdem ist er jetzt 14cm breiter geworden, als wir das ursprünglich in unserem Vertrag und den Plänen festgelegt hatten. Wir erwarten, dass diese Vergrößerung aus “technischen” Gründen nun wenigstens keine Mehrkosten verursacht.
Ein paar erfreuliche Erkenntnisse gab es aber auch:
- Durch den ausgebauten Spitzboden beläuft sich unsere Wohnfläche auf insgesamt 192,8 m²!!! Bisher hatten wir nie genaue Zahlen, wieviel Wohnfläche genau der Spitzboden ausmachen wird.
- Der errechnete Jahresprimärenergiebedarf unseres Hauses wird nur 29,6kWh/(m²*a) betragen. Das sind 43% des berechneten Bedarfs des Referenzgebäudes. Um KfW-55 zu erreichen darf unser Haus maximal 55% des Energiebedarf des Referenzgebäudes benötigen. Mit 43% sind wir da allerdings deutlich drunter – noch 3% weniger und wir würden KfW-40 erreichen. Da wir aber nicht noch mehr Geld ausgeben wollen und die zusätzlichen Förderungen keinen Anreiz darstellen, sind wir auch mit dem aktuellen Wert mehr als zufrieden.
Da der Grünstreifen, an den unser Grundstück grenzt, offiziell als Gewässer gilt, haben wir uns die letzten Wochen außerdem mit dem Thema Grundwasser und “Weisse Wanne” beschäftigt. Dabei schmerzten uns bei der Vorstellung des grundwasserdichten Kellers nicht nur die finanziellen Konsequenzen, sondern auch die Tatsache, dass sich durch die 4cm dickeren Wände unser “Treppenerkerproblem” noch mehr vergrößert hätte.
Am Wochenende fuhren wir also nach Hailfingen und gingen reihum alle unsere zukünftigen Nachbarn ab, um uns vorzustellen und nach ihrer Keller- und Grundwassersituation zu fragen. Es war ein wirklich sehr netter Nachmittag und wir wurden sogar zum Tee eingeladen. Wir erfuhren, dass selbst die Nachbarn, die beim Bau Probleme mit Grundwasser gehabt hatten und am nächsten zum Entwässerungsgraben wohnen, “nur” einen normalen Keller mit Drainage haben und damit auch sehr gut leben. Alle anderen Nachbarn haben entweder keinen Keller (Neubau von letztem Jahr), oder auch nur einen normalen Keller mit Drainage und keine Probleme. Auch wurde uns gesagt, dass Grundwasserprobleme bisher wohl überhaupt nur im tiefergelegenen nordwestlichen Bereich des Wohngebiets aufgetreten sind. Auch interessant und vorher von niemandem erwähnt: Unser Baugebiet liegt auf einer Felsplatte, die je nach Lage des Grundstücks mal tiefer, mal weniger tief unter der Erdoberfläche liegt. So ist es wohl ein ziemliches Glücksspiel, ob man vielleicht wunderbare Erde der Bodenklasse 3 hat, oder mit Sprengstoff das Kellerloch “ausheben” muss. Endlich können wir also auch unsere “OK Fels”, die in den Erschließungsplänen für den Kontrollschacht eingezeichnet ist, zuordnen. Momentan beunruhigt uns diese Erkenntnis allerdings noch nicht – unsere OK Fels sollte so tief liegen, dass wir maximal für die Entwässerungsleitungen etwas meißeln müssen. Und für die Grundwasserproblematik ist Fels wohl auch eher besser…
Wir warten nun gespannt auf die neuen Pläne mit unseren letzten Änderungen und der Platzierung des Hauses wie von uns gewünscht auf unserem Grundstück und hoffen, dass wir dann vom Baugesuch nicht mehr weit entfernt sind.
In der Zwischenzeit unterhalten wir uns mit diversen Finanzierungspartnern, damit wir das Haus dann auch bezahlen können.