Kahlschlag

Völlig erschüttert haben wir heute zur Kenntnis genommen, was die Stadt Rottenburg unter “ein wenig zurückschneiden” versteht.

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Vier gesunde Bäume mussten sterben, weil wir gefragt haben, ob wir den Überhang zu unserem Grundstück selbst zurückschneiden dürfen.

Aber Nein! Dürfen wir natürlich nicht! Das machen sie lieber selber! Wir handeln ja nicht “im Interesse des Baumes”. Wir würden gerne wissen, im Interesse welchen Baumes dieser Kahlschlag sein soll!

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Jetzt dauert es wieder Jahre, bis das so schön zugewachsen ist… 🙁

Wer viel fragt, geht viel fehl.

Das sagt Julia’s Vater immer.
Wir haben daraus gelernt.
In Zukunft werden wir nicht mehr fragen.

Wenn man will, dass etwas richtig gemacht wird, muss man es selber machen.

Eine alte Weisheit, die sich bei uns in den letzten Wochen leider viel zu oft bewahrheitet.

Grundstück von Oben

Aus der Vogelperspektive

Vor drei Wochen haben wir uns mit unserem Freund Nik und seiner Drohne unser Grundstück einmal von oben angesehen.

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Auch, wenn wir diese Bilder (in schlechterer Qualität) aus Google-Maps bereits kannten, so ermöglichte uns die Drohne nun auch die genaue Lage unserer Grenzsteine von oben zu erkennen.

Grenzsteine

Zu guter Letzt haben wir sogar noch ein kleines Video gemacht, das einen Rundumblick über die Gegend rund um Hailfingen erlaubt. Das Video hat eigentlich 4k Qualität, um es für unseren Blog nutzbar zu machen mussten wir es natürlich viel kleiner machen und auch die Qualität verschlechtern.

 

Sollte jemand ähnliche Bilder oder Videos benötigen, kann er sich vertrauensvoll an xalino in Herrenberg-Gültstein wenden (übrigens auch ein super Dienstleister für Bildentwicklung, Fotobücher, Fotoleinwände, Folienschnitt und allem anderen, was sonst noch mit Bildern, Drucken und Werbung zu tun hat).

Die hier gezeigten Bilder und Videos unterliegen dem Urheberrecht und ihre Nutzung ist nur gegen Genehmigung möglich.

Von Grenzabständen, Erkern, Felsplatten, Grundwasser und neuen Nachbarn

Nachdem uns unsere Architektin vor zwei Woche mitgeteilt hat, dass eine Baugenehmigung im Kenntnisgabeverfahren nur möglich ist, wenn wir unser Haus ca. 1,2 m in den Westen schieben (da wir sonst mit den Dachüberständen und dem Treppenhauserker über die Abstandsflächen kommen), dadurch aber unsere Terrasse nur noch 1,5 m breit gewesen wäre, haben wir selbst nochmal beim Bauamt nachgefragt und uns zu den Abstandsflächen und den damit verbundenen Kosten für Befreiungen informiert.

Resultat: Wir werden jetzt im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren einreichen und für das Überschreiten der Abstandsflächen mit Dachüberständen und Erker die entsprechenden Strafgebühren bezahlen. Das kostet uns jetzt zwar deutlich mehr, aber wir hätten uns ewig geärgert, wenn wir 15 m² Garten aus Knausrigkeit verschenkt hätten. Hier, wo das Bauland so knappes Gut ist, ist jeder Quadratmeter mehr Gold wert.

Auch der Erker, bzw. die Betontreppe vom UG ins EG hat uns in der letzten Woche viele Sorgen bereitet, da die Fertigteilbetontreppe, die Keitel gerne eingebaut hätte, im Zusammenhang mit den Sandwichplatten im UG (die wegen dem Erker nun doch notwendig sind) unseren Flur signifikant vergrößert und die anliegenden Zimmer alle signifikant verkleinert hätte. Vor allem die Küche bekam dadurch eine Größe (bzw. Kleine), die wir so nicht akzeptieren konnten und unsere Treppe wäre fast größer geworden, als unser zusätzliches Zimmer im EG. Mittlerweile hat unsere Architektin wohl eine schmalere Betontreppe gefunden, so dass wir den Erker wieder auf eine verschmerzbare Größe verkleinern konnten. Trotzdem ist er jetzt 14cm breiter geworden, als wir das ursprünglich in unserem Vertrag und den Plänen festgelegt hatten. Wir erwarten, dass diese Vergrößerung aus “technischen” Gründen nun wenigstens keine Mehrkosten verursacht.

Ein paar erfreuliche Erkenntnisse gab es aber auch:

  • Durch den ausgebauten Spitzboden beläuft sich unsere Wohnfläche auf insgesamt 192,8 m²!!! Bisher hatten wir nie genaue Zahlen, wieviel Wohnfläche genau der Spitzboden ausmachen wird.
  • Der errechnete Jahresprimärenergiebedarf unseres Hauses wird nur 29,6kWh/(m²*a) betragen. Das sind 43% des berechneten Bedarfs des Referenzgebäudes. Um KfW-55 zu erreichen darf unser Haus maximal 55% des Energiebedarf des Referenzgebäudes benötigen. Mit 43% sind wir da allerdings deutlich drunter – noch 3% weniger und wir würden KfW-40 erreichen. Da wir aber nicht noch mehr Geld ausgeben wollen und die zusätzlichen Förderungen keinen Anreiz darstellen, sind wir auch mit dem aktuellen Wert mehr als zufrieden.

Da der Grünstreifen, an den unser Grundstück grenzt, offiziell als Gewässer gilt, haben wir uns die letzten Wochen außerdem mit dem Thema Grundwasser und “Weisse Wanne” beschäftigt. Dabei schmerzten uns bei der Vorstellung des grundwasserdichten Kellers nicht nur die finanziellen Konsequenzen, sondern auch die Tatsache, dass sich durch die 4cm dickeren Wände unser “Treppenerkerproblem” noch mehr vergrößert hätte.

Am Wochenende fuhren wir also nach Hailfingen und gingen reihum alle unsere zukünftigen Nachbarn ab, um uns vorzustellen und nach ihrer Keller- und Grundwassersituation zu fragen. Es war ein wirklich sehr netter Nachmittag und wir wurden sogar zum Tee eingeladen. Wir erfuhren, dass selbst die Nachbarn, die beim Bau Probleme mit Grundwasser gehabt hatten und am nächsten zum Entwässerungsgraben wohnen, “nur” einen normalen Keller mit Drainage haben und damit auch sehr gut leben. Alle anderen Nachbarn haben entweder keinen Keller (Neubau von letztem Jahr), oder auch nur einen normalen Keller mit Drainage und keine Probleme. Auch wurde uns gesagt, dass Grundwasserprobleme bisher wohl überhaupt nur im tiefergelegenen nordwestlichen Bereich des Wohngebiets aufgetreten sind. Auch interessant und vorher von niemandem erwähnt: Unser Baugebiet liegt auf einer Felsplatte, die je nach Lage des Grundstücks mal tiefer, mal weniger tief unter der Erdoberfläche liegt. So ist es wohl ein ziemliches Glücksspiel, ob man vielleicht wunderbare Erde der Bodenklasse 3 hat, oder mit Sprengstoff das Kellerloch “ausheben” muss. Endlich können wir also auch unsere “OK Fels”, die in den Erschließungsplänen für den Kontrollschacht eingezeichnet ist, zuordnen. Momentan beunruhigt uns diese Erkenntnis allerdings noch nicht – unsere OK Fels sollte so tief liegen, dass wir maximal für die Entwässerungsleitungen etwas meißeln müssen. Und für die Grundwasserproblematik ist Fels wohl auch eher besser…

Wir warten nun gespannt auf die neuen Pläne mit unseren letzten Änderungen und der Platzierung des Hauses wie von uns gewünscht auf unserem Grundstück und hoffen, dass wir dann vom Baugesuch nicht mehr weit entfernt sind.

In der Zwischenzeit unterhalten wir uns mit diversen Finanzierungspartnern, damit wir das Haus dann auch bezahlen können.

Grünschnitt und neue Nachbarn

Vor ein paar Wochen haben wir der Gemeinde Rottenburg eine Email geschrieben, um sie über die Beschädigung des Gewegs im Bereich unseres Grundstücks zu informieren (damit es dann nachher nicht heißt wir hätten den kaputt gemacht).

Bei dieser Gelegenheit haben wir auch gleich nachgefragt, wie das denn mit dem Grünschnitt für den an unser Grundstück grenzenden Grünstreifen aussieht. Eigentlich hätten wir erwartet, dass die Gemeinde sagt, sie habe keine Zeit / Leute / Lust da was zu machen und dass wir selber schneiden sollen.

Die Antwort von der Gemeinde war erstaunlicher und erfreulicher Weise jedoch eine andere:

  • Sobald wir mit unserem Bauvorhaben fertig sind, sollen wir uns nochmal melden, dann werden sie den Gehweg reparieren.
  • Sie haben sich die Situation vor Ort angeschaut und werden sich innerhalb der nächsten zwei Wochen um den Grünschnitt der angrenzenden Bäume und Sträucher kümmern.

Echt klasse!

Außerdem haben wir einen Anruf der ehemaligen Grundstücksbesitzer bekommen: Ein Vermessungsbüro hatte sich bei Ihnen gemeldet, weil auf dem Grundstück im Norden ebenfalls gebaut werden soll (hatten wir die freigelegten Grenzsteine doch richtig gedeutet! 🙂 ). Weil es das Grundbuchamt immer noch nicht geschafft hat uns ins Grundbuch für unser Grundstück einzutragen, hatte man sich für die Angabe der Nachbarn in der Baugenehmigung an die alten Besitzer gewandt. Über das Vermessungsbüro werden jetzt die Kontaktdaten ausgetauscht und wir freuen uns schon darauf zu erfahren, wer denn unsere zukünftigen Nachbarn sein werden.

Architektengespräch

Heute hatten wir unser Gespräch mit der Architektin und sind nun wieder um ein paar Informationen schlauer.

Zum einen war der Vermesser wohl schon auf dem Grundstück und hat die Geländehöhen aufgenommen und auch wenn wir über die Lage der tiefsten Stelle auf unserem Grundstück etwas überrascht waren, so passen die Höhen doch gut zu dem, was wir geplant haben:

  • Möglichst ohne Stufen von der Straße ins EG und von dort auf die Terrasse
  • Carport und Einfahrt etwas unter der Erdfußbodenhöhe
  • Gelände rund ums Haus mit Aushub um 30-50cm auf Straßenniveau auffüllen

Weitere wichtige Erkenntnisse:

  • Aktuell spricht objektiv betrachtet nichts dagegen eine Baugenehmigung im Kenntnisgabeverfahren einzureichen. Wir wollen lediglich mit unseren Dachüberständen und unserem Erker die eingezeichneten Abstandsflächen unterschreiten und das ist wohl kein Hinderungsgrund für das Kenntnisgabeverfahren. Die lokalen Massivhausbauer hatten uns alle etwas Angst davor gemacht und geraten gleich eine “richtige” (teurere) Baugenehmigung einzureichen, weil die Gemeinden mit dem Kenntnisgabeverfahren zu wenig Geld verdienen und deshalb beim geringsten Grund ablehnen. Aktuell sieht es aber so aus, als würden wir es versuchen.
  • Es sieht fast so aus, als hätten wir offiziell tatsächlich nur einen Nachbarn, nämlich den im Süden. Da unser Grundstück rund herum ansonsten nur an Gemeindegrund grenzt ist unser südlicher Nachbar scheinbar der einzige, der für eine Baugenehmigung informiert werden muss.
  • Die Platzierung unseres Schornsteins in der Ecke ist auch gar kein Problem. Julia hatte sich im Voraus wieder verrückt gemacht, weil sie im Internet über die gesetzlichen Abstandsflächen zu brennbaren Materialien gelesen hatte (was Holzständerwände per Definition eben eher sind, als Steinwände), aber scheinbar waren diese Sorgen alle (wie immer) unbegründet. Keitel wird die Wände in der Ecke mit einem besonderen feuerfesten Material ausführen, so dass unserem gemütlichen Kaminfeuer in der Ecke nichts im Wege steht.
  • Anders als geplant werden wir nun wohl doch einen befahrbaren Lichtschacht im Einfahrtbereich platzieren, damit unsere Luft-Wasser-Wärmepumpe ihre Luft über Eck ansaugen und ausblasen kann. Wir waren etwas überrascht, wie viel Platz doch für das Gerät eingerechnet werden muss – wir haben bisher nur Split- oder Außengeräte live gesehen. Unsere Innen aufgestellte LWW nimmt ca. eine Fläche von 1,1 x 2,5 m in Anspruch (da ist die Lüftungsanlage dann aber schon mit dabei).
  • Unser geplanter Erker muss wohl 4 cm breiter werden, weil die Standardtreppe von Keitel 2,2 m breit ist, wir aber nur mit 2,16 m geplant haben – im Keller evtl. noch breiter, weil da für KfW 55 (nun plötzlich doch?) noch Sandwichplatten drauf müssen. Letzteres ist noch nicht ganz sicher und abhängig von der KfW Berechnung.
  • Unser Schornstein mit externer Luftzuführung war bisher auch etwas zu klein eingezeichnet. Wir hatten mit 30 cm gerechnet, tatsächlich braucht er mit Verkleidung aber in etwa 40 cm. Schauen wir mal, was unsere Architektin daraus macht, damit das dann (auch mit dem breiteren Erker) noch alles in allen Stockwerken passt.

Fertighaus, Holzständerbauweise und was ist eigentlich diffusionsoffen?

Wir haben in den letzten Tagen ein paar Nachfragen bekommen, weil wir immer davon reden, dass wir ein Haus in Holzständerbauweise bauen. Das erzeugt bei vielen Menschen erstmal Verwirrung: “Hä, ich dachte ihr baut ein Fertighaus?”
Deshalb an dieser Stelle mal ein paar Begriffserklärungen und Informationen.

Fertighaus

Ein sogenanntes “Fertighaus” sagt noch überhaupt nichts über die Bauweise eines Hauses aus. Fertighaus bedeutet eigentlich nur, dass das Haus in Fertigteilen zum Grundstück geliefert wird und der Rohbau dann dort in nur wenigen Tagen aufgebaut wird. Es gibt Fertighäuser aus Holz (die bekanntesten Bauarten sind hier Block, Holzständer und Holzrahmen), es gibt Fertighäuser aus Beton, es gibt auch gemauerte Fertighäuser. Die meisten Menschen denken bei einem Fertighaus an die Gipskartonschachteln aus den 70ern, die voller Asbest und Holzschutzmittel waren, aber die Definition eines Fertighauses ist eine andere.

Holzständerbauweise

Holzständerbauweise bedeutet, dass die tragende Konstruktion des Hauses aus Holzständern besteht. Das kann man sich vorstellen wie bei einem Fachwerkhaus, bei dem diese Holzständer von außen sichtbar sind. Anders, als beim Fachwerkhaus, werden die Gefache (das sind die “Löcher” zwischen den Balken) heute aber nicht mehr mit Stroh und Lehm ausgefacht oder ausgemauert (wobei man das natürlich auch noch tun kann), sondern in die Gefache kommt ein Dämmstoff (meist Holzfaser, Dämmwolle oder Hanf) und die Wände werden dann nach außen und nach innen mit Platten verkleidet, die für zusätzliche Stabilität sorgen und vor eintretender Feuchtigkeit schützen. Vor allem in Mittel- und Nordeuropa, insbesondere Skandinavien und Nordamerika baut man Häuser auf diese Art. Sowohl Holzständerbauweise, als auch Holzrahmen- oder Blockhausbauweise, kann man entweder als Fertighaus ausführen, oder auch vor Ort erstellen lassen. D.h. ein Haus in Holzständerbauweise zu bauen bedeutet nicht unbedingt, dass man ein Fertighaus baut.

Diffusionsoffen

Oberstes Ziel ist immer, den Wandaufbau frei von Feuchtigkeit zu halten, d.h. zu verhindern, dass warme feuchte Luft irgendwo kondensiert. Feuchtigkeit ist der Feind eines jeden Hauses, egal bei welcher Bauweise.

Eine Holzbauwand in diffusionsoffener Bauweise wird von innen nach außen immer durchlässiger – also diffusionsoffener. Die dichten Baustoffe – etwa eine OSB-Platte – werden an der Innenseite montiert. An der Außenseite braucht man dafür Baustoffe, die wesentlich durchlässiger (diffusionsoffener) sind, z.B. eine Holzweichfaserplatte. Alles was durch die OSB-Platte durchkommt, kann nach außen weg und der Wandaufbau bleibt trocken. Diffusion sagt nichts über die Luftdichtigkeit eines Hauses aus – jedes heute gebaute Haus muss absolut luftdicht sein – sondern bezeichnet vielmehr die Fähigkeit eines Baustoffes Feuchtigkeit aufzunehmen und wieder abzugeben. Diffusion durch eine Wand ist ein relativ langsames Phänomen. Bei großer Feuchteproduktion (Kochen, Duschen und vielen Personen auf Besuch gleichzeitig) geht auch bei einer sehr diffusionsoffenen Wand die Luftfeuchtigkeit zwangsläufig in die Höhe und man muss per Lüften oder Lüftungsanlage nachhelfen.

Wenn man jetzt mit einem Hersteller baut, der seine Wände komplett dicht macht (z.B. mit Styropor (dicht) an der Außenseite und Plastikfolie (dicht) an der Innenseite), dann kann keine Diffusion statt finden. Das ist erstmal kein Problem. Das Problem entsteht erst dann, wenn nun die Plastikfolie irgendwo eine Beschädigung hat (z.B., weil nicht ordentlich verklebt wurde, oder eine Schraube reingedreht wird). Dann kann Feuchtigkeit in die Wand eindringen und nach außen wegen dem Styropor nicht ausreichend abziehen. D.h., bei diffusionsdichter Bauweise ist die Gefahr für Schimmel deutlich höher, als bei einer diffusionsoffenen Bauweise.

Wir bauen diffustionsoffen – also ohne Plastikfolie und ohne Styropor – und sind so auf der sicheren Seite.

Unser Wandaufbau

Keitel baut also individuell geplante, diffusionsoffene, prozessoptimierte Häuser in Holzständerbauweise.
Wie der Wandaufbau dann genau aussieht, könnt ihr nachfolgend sehen (Quelle: Keitel-Haus):

difussionsoffener_Wandaufbau_2010

Mit diesem Wandaufbau erreicht Keitel einen U-Wert von 0,179 W/m²K für die komplette Wand und einen U-Wert von 0,153 W/m²K im Gefach. Im Vergleich dazu erreicht eine Porenbeton- oder Porotonwand mit 30cm einen U-Wert von 0,28 W/m²K.